Förderungen für Unternehmen

Das Qualifizierungschancengesetz

Weiterbildungsinitiative der Bundesagentur für Arbeit

 

Förderungsmöglichkeit für Weiterbildungen im Unternehmen

- bis zu 100 % Förderung der Kosten

Weiterbildungsinitiative der Bundesagentur für Arbeit

Das Programm WeGebAU (Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen) richtet sich an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die keinen Berufsabschluss haben oder seit vier Jahren nicht in ihrem erlernten Beruf bzw. ungelernt in einem Beruf arbeiten sowie an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die mindestens 45 Jahre alt sind.

Mit dem Qualifizierungschancengesetz wurde dieses Programm der Bundesagentur für Arbeit erweitert. Mit diesem Gesetz haben auch Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten die Möglichkeit, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch Aufstiegs- oder Anpassungsqualifizierung zur Erhaltung des Arbeitsplatzes gefördert weiterbilden zu lassen.

Grundlegende Voraussetzungen für dieses Programm ist ein bestehendes Arbeitsverhältnis, dass auch über das Ende der Weiterbildungsmaßnahme hinausreicht sowie die Durchführung der Qualifizierungsmaßnahme durch einen externen, zertifizierten Bildungsträger wie die inlingua Sprachencenter.

Eine Zusammenfassung der Möglichkeiten können Sie hier herunterladen.

Qualifizierungsmaßnahmen wie beispielsweise Sprachkurse, sind unter den genannten Voraussetzungen durch die Bundesagentur für Arbeit förderfähig. Ziel ist die Verbesserung der Qualifizierung von beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie der Abbau von Engpässen in Mangelberufen.

Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss von bis zu 100 % der Weiterbildungskosten sowie eine Entlastung des Arbeitgebers für die eventuelle Ausfallzeit des Arbeitnehmers mit bis zu 75 % des Arbeitsentgeltes.

Nähere Informationen zur Förderung erhalten Sie unter https://www.bmas.de.

  • Angebot durch einen externen, zertifizierten Weiterbildungsträger, wie die inlingua Center
  • die Weiterbildung muss zukunftsgerichtete Qualifikationen beinhalten und mindestens 120 Trainingsstunden umfassen
  • vergleichbare Weiterbildungen müssen mindestens vier Jahre zurückliegen

Gern unterstützen wir Sie bei der Beantragung der Förderung und stellen den Kontakt zum Arbeitgeberservice her, welcher mit Ihnen gemeinsam eine Förderstrategie entwickelt.

Alle weiteren Informationen erhalten Sie unter https://www.bmas.de/